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Prostituierte müssen der Stadt neu eine «Standgebühr» zahlen
Mit einer neuen Verordnung wollen die Behörden den Schutz der Bevölkerung verbessern – und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten.
Der Strassenstrich beim Sihlquai mit Dutzenden von Prostituierten belastet das umliegende Quartier. Mit einer neuen Prostitutionsgewerbeverordnung will der Stadtrat deshalb die Bevölkerung besser schützen und den Prostituierten sicherere und bessere Arbeitsbedingungen bieten. Die Verordnung ist ein Entwurf, der in der Vernehmlassung ist und im Frühjahr im Gemeinderat behandelt wird. Die wichtigsten Punkte:
Bewilligung: Wer sich auf der Strasse prostituiert, braucht dafür eine kostenpflichtige Bewilligung. Die Stadt begründet dies mit dem «gesteigerten Gemeindegebrauch des öffentlichen Grunds», vergleichbar mit Taxi-Standplätzen. Die Gebühr beträgt laut Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) 50 bis 60 Franken pro Monat. Auch Sexsalons müssen neu eine jährliche Gebühr zwischen 500 und 1500 Franken bezahlen. Die Behörden möchten die Salonprostitution ähnlich wie Gastgewerbebetriebe behandeln. Durch diese Massnahmen erhofft sich die Stadt beim Strassenstrich mehr Transparenz. Sie rechnet pro Jahr mit rund 400 Strassen- und 250 Salonbewilligungen.
Kontrolle: Die Polizei darf unangemeldet Sexsalons kontrollieren, was bisher nicht möglich war.
Krankenversicherung: Prostituierte müssen neu krankenversichert sein. Die Stadt rechnet damit, dass die meisten bereits über eine Versicherung verfügen und deshalb die europäische Krankenversicherungskarte vorlegen können. Wer keine Versicherung hat, kann eine solche direkt bei der Bewilligungsstelle abschliessen.
Minderjährige: 16- bis 18-jährigen Frauen ist es künftig verboten, sich auf der Strasse zu prostituieren. Grund: Weil minderjährige Personen wegen ihres Alters nicht handlungsfähig sind, erhalten sie von den Behörden auch keine Bewilligung.
Bussen: Wer sich nicht an die Prostitutionsgewerbeverordnung hält, kann gebüsst werden. Davon sind nicht nur Prostituierte, sondern neu auch Freier betroffen.
Kontingent: Die Stadt behält sich vor, die Zahl der Bewilligungen zu beschränken.
Personal: Laut den Behörden genügen die bisherigen Ressourcen, um den Mehraufwand der Verordnung aufzufangen. Bei der Stadtpolizei soll aber eine Stelle für die Bewilligungen geschaffen werden.
Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration bezeichnet die Verordnung als «Mogelpackung». Die Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe würden damit «keinen Deut» verbessert. Man hätte Mindeststandards festlegen müssen.
Polizeivorsteher Daniel Leupi weist die Kritik zurück. Nicht die Stadt, sondern der Kanton Zürich und der Bund seien für das Arbeitsgesetz zuständig. «Die neue Verordnung bedeutet eine spürbare Erleichterung für die Bevölkerung im Raum Sihlquai.» Auch die Prostituierten würden künftig besser geschützt. Ursprünglich wollte die Stadt mit dem Kanton gemeinsam ein Gesetz ausarbeiten. Die Verhandlungen waren aber erfolglos. Zürich habe darum nicht länger warten können, sagt Leupi.
Den Strichplan stellt die Stadt bis zum Frühjahr in Aussicht. Eigentlich hätte er bereits im vergangenen Jahr präsentiert werden sollen. Daniel Leupi wollte sich nicht zu den Gründen äussern, warum der Strichplan bisher noch nicht ausgearbeitet ist.
Quelle: tagesanzeiger.ch
Nur mit Versicherung an den Sihlquai
Die Zürcher Regierung will den Strassenstrich nur noch mit einer Bewilligung erlauben. Dazu brauchen die Prostituierten in Zukunft eine Krankenversicherung.
Der Zürcher Stadtrat hat heute den Entwurf der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung in die Vernehmlassung gegeben. «Hauptziele der neuen Verordnung sind der Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit der sich Prostituierenden», schreibt er in einer Mitteilung.
Die durch das Prostitutionsgewerbe verursachten Immissionen sind offensichtlich angestiegen und belasten die Stadt Zürich erheblich, hält die Regierung fest. Dies belegte auch die zunehmende Zahl negativer Rückmeldungen der Quartierbevölkerung – hauptsächlich aus den Stadtkreisen 4 und 5 und dort vor allem vom Strassenstrich am Sihlquai.
Ohne Hindernisse legal auf die Strasse
Die neue Verordnung sieht im Kern eine strengere Bewilligungspraxis vor. Heute kann sich eine Prostituierte aus einem Schengen-Land ohne Hindernisse eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft besorgen und sich für 90 Tage im Jahr auf Zürichs Strassen den Freiern anbieten.
«Der Kampf um Freier hat zu einem Preiszerfall und zu teilweise menschenunwürdigen Erwerbsbedingungen geführt», schreibt die Stadtregierung weiter. Es komme vermehrt zu ungeschütztem Sexualverkehr, der öffentliche Gesundheitsschutz sei nicht mehr im erforderlichen Mass gewährleistet.
Ziele der neuen Verordnung:
Repression
Die Prostitutionsgewerbeverordnung sieht repressive Massnahmen wie Busse, Entzug oder Verweigerung von Bewilligungen vor.
Bewilligungspflicht
Wie für die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit auf öffentlichem Grund (zum Beispiel Taxigewerbe, Marktstände) soll auch für die Strassenprostitution aufgrund des gesteigerten Gemeingebrauchs des öffentlichen Grundes zukünftig eine Bewilligungspflicht gelten. «Dies ist ein neuer Lösungsansatz zur Bewältigung der Probleme im Bereich der Strassenprostitution», schreibt die Stadtregierung. Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen Bewilligung sind Mündigkeit, Urteilsfähigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Zulassung zur Erwerbstätigkeit und der Nachweis oder Abschluss einer Krankenversicherung.
Salonprostitution
Es soll zum voraus abgeklärt werden, ob die Tätigkeit mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt und polizeiliche Interessen wie etwa Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, öffentliche Gesundheit und öffentliche Ruhe beachtet werden. Dabei sollen die Betriebe der Salonprostitution ähnlich wie die Gastgewerbebetriebe geregelt werden, deren Inhaber eine Bewilligung (Patent) zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs benötigen. Die Betreiber sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Betrieb verantwortlich und haben den Kontrollorganen Zutritt zu den Betriebsräumlichkeiten zu gewähren.
Vernehmlassung
Der heute in die Vernehmlassung geschickte Entwurf einer neuen Prostitutionsgewerbeverordnung wurde von einer interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe des Projekts «Rotlicht» erarbeitet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Polizei-, Gesundheits- und Umwelt-, Sozial- und Präsidialdepartements. Beigezogen wurden ausserdem Fachleute verschiedener NGOs (Zürcher Aids-Hilfe, Stadtmission und FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) sowie der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich.
Zur Vernehmlassung des Verordnungsentwurfs eingeladen werden interessierte kantonale Ämter, das Statthalteramt des Bezirkes Zürich, die im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien, die Ombudsfrau, der Datenschutzbeauftragte, das Stadtrichteramt sowie die Fachorganisationen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2011.
Strichplan vertagt
Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten wird dem Gemeinderat ein definitiver Verordnungstext zum Entscheid vorgelegt. Für die Betroffenen Anwohner entscheidend wird jedoch der Strichplan sein. Er schreibt vor, wo die Prostituierten auf der Strasse stehen dürfen. Wann der entsprechende Vorschlag veröffentlicht wird, ist noch nicht klar. «Die Ausschreibung eines überarbeiteten Strichplans erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt», schreibt die Regierung.
Quelle: tagesanzeiger.ch























