«Die Doppelmoral überwinden»
Der Grosse Rat hat das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe in erster Lesung deutlich angenommen. Eine zentrale Frage aber – jene nach der Sittenwidrigkeit – hat er noch ausgeklammert.
Es wirkte gestern so, als ob sich die Mitglieder des bernischen Grossen Rats auf vermintem Terrain vorsichtig nach vorne tasteten – und dabei doch den einen oder anderen mutigen Schritt wagten. Zwei wichtige Schritte gelangen gleich zu Beginn: Das Kantonsparlament überwies die Vorstösse von Barbara Mühlheim (parteilos, Bern) und Katrin Zumstein (FDP, Langenthal) mit komfortablen Mehrheiten. Der erste verlangt, dass ausländische Prostituierte steuerlich belangt werden können. Der zweite, dass in der Prostitution unselbstständige Tätigkeit möglich ist.
Die Vorstösse haben einen engen inneren Zusammenhang: Nur wenn Prostituierte sich anstellen lassen können, kann es Arbeitsverträge geben. Und nur mit Arbeitsverträgen können Prostituierte in den Genuss der Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts und von Sozialleistungen kommen, aber auch dazu verpflichtet werden, Steuern zu bezahlen. Barbara Mühlheim rechnete vor, dass für die Stadt Bern über fünf Millionen Franken Steuereinnahmen und für den Kanton ein zweistelliger Millionenbetrag herausspringen könnten. «Sind das Peanuts? Nein», sagte sie.
Die beiden Vorstösse ergänzen den Entwurf des Prostitutionsgesetzes, der gestern in erster Lesung beraten und schliesslich mit 98 gegen 37 Stimmen gutgeheissen wurde. Die Gegenstimmen kamen aus den Reihen der SVP und von der EDU. Allerdings war Artikel zwei, der zu den zentralsten des Gesetzes gehört, in die Kommission zurückgewiesen worden, weil doch noch zu viel Unklarheit herrschte. Vorab geht es um die Frage, ob eine Prostituierte das «vorher vereinbarte Entgelt für die erbrachten sexuellen Handlungen» einfordern darf. Weiter regelt der Artikel, unter welchen Voraussetzungen eine unselbstständige Tätigkeit im Sexmilieu möglich ist.
Konflikt mit Bundesrecht
Hinter diesen Fragen versteckt sich die Frage, ob Prostitution sittenwidrig ist. Und darüber diskutierte der Grosse Rat gestern lange. Mit der Stigmatisierung von Prostituierten sei «aufzuräumen», sagte Christine Häsler (Grüne, Burglauenen), die Präsidentin der vorberatenden Kommission. «Wir müssen diese Doppelmoral überwinden.» Prostitution ist zwar legal. Solange sie aber als sittenwidrig gilt, ist es nicht möglich, in diesem Bereich Arbeitsverträge abzuschliessen. Im Obligationenrecht steht: «Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig.» Katrin Zumstein sprach vom Wertewandel und von einer «längst veralteten Rechtsprechung». Bei der Gestaltung dieses Gesetzes ergebe sich die Möglichkeit, «die Sittenwidrigkeit aufzuheben».
Die Rechtsanwältin hat zusammen mit zwei weiteren Juristen aus der FDP eben erst eine Motion eingereicht, in der sie eine Standesinitiative fordert. Damit soll das Problem der Sittenwidrigkeit der Prostitution auch auf Bundesebene angegangen werden.
Vergleich mit dem Konkubinat
Die Stossrichtung des Gesetzes stiess gestern auf viel Sympathie. Was als sittenwidrig gelte, unterliege dem Wandel der Zeit, sagte Adrian Kneubühler (FDP, Nidau). Als kantonaler Gesetzgeber «können wir ein Zeichen setzen». Sollten dies andere Parlamente ebenfalls tun, werde das Bundesgericht diese Realität «einmal anerkennen». Markus Meyer (SP, Roggwil) sagte: «Wir haben durchaus die Möglichkeit, etwas zu tun.» Nämlich «unser Gesetz bestmöglich zu verfassen». Heinz Siegenthaler (BDP, Rüti) zog einen Vergleich: «Früher galt auch das Konkubinat als sittenwidrig.»
Die Sprecher von EVP und EDU äusserten zwar Vorbehalte. Es gehe nicht nur um arbeitsrechtliche, sondern auch um ethische Fragen, sagte etwa Marc Jost (EVP, Thun). Trotzdem übten sie aus ihrer christlichen Haltung heraus keine Fundamentalopposition. Das Gesetz erlaube es, besser hinschauen zu können. Prostitution «ist und bleibt verwerflich», sagte Peter Bonsack (EDU, Kallnach), aber sie sei eine Tatsache. Und sein Parteikollege Alfred Schneiter (Thierachern) meinte: «Wir dürfen die Augen nicht verschliessen.» Eigentlich ist es genau dies, was Zumstein will: «Die Zeit ist offensichtlich reif, die Prostitution aus der Dunkelkammer herauszuholen.»
Quelle: Derbund.ch






















