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Archiv für 30. Januar 2011

Die tragischen Schicksale der Porno-Stars

DROGEN, MORD, UNFÄLLE DIE TRAGISCHEN SCHICKSALE DER PORNO-STARS Sie sind schön, begehrenswert – doch oft endet ihr Leben tragisch. Aids, Selbstmord, Drogen: Die Schicksale der Porno-Stars

DROGEN, MORD, UNFÄLLE DIE TRAGISCHEN SCHICKSALE DER PORNO-STARS Sie sind schön, begehrenswert – doch oft endet ihr Leben tragisch. Aids, Selbstmord, Drogen: Die Schicksale der Porno-Stars

Cora († 23) wollte einen neuen Busen für ihre Erotik-Karriere – doch die junge Frau starb an den Folgen der OP. Das Geschäft mit der Erotik: Auch andere Stars der hart umkämpften Szene hatten ein tragisches Schicksal.

Der Job ist knallhart, der Druck ist immens – Porno-Darsteller sehnen sich oft nach Ruhm, Anerkennung. Doch viele greifen zu Alkohol, Drogen, kommen mit der wirklichen Welt nicht mehr zurecht…
Mord, Drogen, Aids

Sie war wohl eine der berühmtesten Porno-Ikonen, ihr Leben endete tragisch unter noch immer ungeklärten Umständen: Lolo Ferrari († 37) starb nach einer Busen-OP, wurde kurz danach tot in ihrer Wohnung gefunden.
Ein weiteres tödliches Schicksal: Stephen Hill († 30) stürzte sich bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei von einer Klippe in den Tod. Zuvor hatte er einen Kollegen ermordet – mit einem Samuraischwert!

Porno-Star Savannah (bürgerlicher Name Shannon Michelle Wilsey) wurde nur 23 Jahre alt. Nach einem leichten Autounfall nahm sie sich das Leben – weil ihr Gesicht leicht entstellt wurde, Aufträge wegbrachen.

Nozomi Momoi († 24) aus Japan wurde erstochen, mit Benzin übergossen, angezündet und einen Fluss gestoßen. In der Nähe fand man eine zweite, männliche Leiche. Die Hintergründe des Mordes sind bis heute ungeklärt.
Die Film-Karriere von Erotik-Darstellerin Charli Waters lief nur schleppend, also arbeitete sie auch als Prostituierte. Sie wurde von einem psychopatischen Freier totgeprügelt.

Fetisch-Star Taylor Summers († 23) aus Kanada wurde bei Fessel-Aufnahmen getötet – der Fotograf wurde wegen Mordes verurteilt. Die Polizei vermutet, die Tat war geplant und sollte als sogenannter Snuff-Film (in dem Menschen tatsächlich sterben) verkauft werden.

Porno-Schauspielerin Eva Lux starb mit 32 Jahren an einer Überdosis Heroin, Darstellerin Linda Wong († 36) an einem Drogencocktail.

Tragisch verlief auch das Leben von Linda Lovelace († 53), Star aus dem 70er-Jahre-Pornoklassiker „Deep Throat“: Sie sah sich später als Opfer der Pornoindustrie, berichtete von Gewalt und Prostitution. 2002 verunglückte sie tödlich mit ihrem Wagen.

Dutzende Pornostars wurden Opfer von Aids. Der bekannteste: John Holmes († 43) – er spielte in 2500 Filmen mit…

Quelle: bild.de

Poppen ohne Gummi – Sexklub entsetzt Kantonsärztin

Barbara Devil.

Barbara Devil.

Ein Basler Sexclub bietet seit Mittwoch als spezielle Aktion Geschlechtsverkehr mit dem slowakischen Pornostar Barbara Devil an. Das Besondere: Für rund 400 Franken gibt es «Poppen ohne Gummi», so die Werbung – HIV-Test inklusive.

Wie Onlinereports.ch berichtete, will nun Kantonsärztin Barbara Witschi dagegen vorgehen. Gestern ging sie im Club vorbei und legte ein Schreiben auf, in dem sie vor der Aktion warnte. «Durch ungeschützten Geschlechtsverkehr können Infektionskrankheiten wie HIV übertragen werden», so Witschi.

Beim Gesundheitsdepartement laufen zurzeit Abklärungen, welche Mittel sonst noch zur Verfügung stehen. Laut dem Betreiber hätten gestern 14 Männer das Angebot genutzt. Er versteht die Aufregung nicht: «Wir weisen die Kunden selbstverständlich auf die Risiken hin.»

Quelle: 20min.ch

Trio zwingt Polin zur Prostitution

Ein Zuhältertrio, bestehend aus zwei Frauen und einem Mann, hat eine 32-jährige Polin zur Prostitution gezwungen. Aufgrund von finanziellen Problemen hatte sich die 32-Jährige im November 2009 an eine 26-jährige Landsmännin gewandt. Die arbeitete in Deutschland als Prostituierte. Sie warb die 32-Jährige an und versprach, sie könne die Hälfte des Verdienstes behalten, die Polin willigte ein.

In Deutschland allerdings kam alles ganz anders: Die Landsmännin, deren Freund sowie eine 45-jährige Angestellte wiesen der Polin Freier zu, die sie in Hotels in Feldkirchen und Stuttgart zu bedienen hatte. Die sexuellen Dienstleistungen wurden ihr vorgeschrieben, der gesamte Lohn einbehalten. Zusätzlich erzählten sie der 32-Jährigen, wenn sie sich weigere, werde man ihre Familie in Polen informieren. Außerdem drohten sie ihr Schläge an. Nach etwa vier Wochen konnte sie mit Hilfe eines Freiers fliehen. Anzeigen wegen Zuhälterei, Menschenhandel und gefährlicher Körperverletzung laufen, die beiden Frauen wurden wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaftet. Ob das Trio noch weitere Frauen zur Prostitution gezwungen hat, wird ermittelt.

Quelle: sueddeutsche.de

Hintergründe eines Freispruchs

Der verwahrte Serienvergewaltiger Albert G., der im Hafturlaub Prostituierte sexuell attackiert haben soll, wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Warum es aber zum Strafverfahren kam, ist eine ganz andere Geschichte.

Der Fall Albert G. brachte Justizdirektor Markus Notter und sein Team im Spätsommer 2006 in arge Bedrängnis. Bild: Sophie Stieger

Der Fall Albert G. brachte Justizdirektor Markus Notter und sein Team im Spätsommer 2006 in arge Bedrängnis. Bild: Sophie Stieger

Gleich auf Seite 2 der 31-seitigen Anklageschrift legt der Gossauer Untersuchungsrichter Christian Bächle ein zentrales Bekenntnis auf den Tisch: «Das eigentliche Strafverfahren lief erst an, nachdem die Kantonspolizei Zürich, die [Albert G.] als verwahrten Sexualstraftäter kannte, vom Vorfall Kenntnis erhielt.» Das «entscheidende Moment», das die Strafuntersuchung wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung in Gang brachte, «war also die Vorgeschichte des Angeschuldigten», notierte Bächle.

Am Abend des 18. Februar 2006 hatte es noch ganz anders ausgesehen. Was sich in der Nähe von Gähwil SG zwischen Albert G. und der Teilzeitprostituierten «Gloria» zugetragen hatte, führte an jenem Abend weder zu einem Polizeirapport noch zu einem Protokoll. Erkennbar war nur ein kleiner Kratzer an «Glorias» Hals, der aufgrund der Umstände bestensfalls den Verdacht der Tätlichkeit oder der einfachen Körperverletzung gerechtfertigt hätte. Doch «Gloria» verzichtete ausdrücklich darauf, einen Strafantrag zu stellen. Für die St. Galler Polizei war der Fall damit erledigt.

Mit dem Typ stimmt etwas nicht

Monate später begründete «Gloria» ihren Verzicht auf eine Anzeige unter anderem mit der Befürchtung, ihr Freund hätte von ihrem Doppelleben und Albert G. ihren richtigen Namen erfahren. Immerhin sagte «Gloria» schon am 18. Februar zwei Polizeibeamten ausdrücklich, Albert G. habe nichts Sexuelles von ihr gewollt. Ihre Schlussfolgerung: Mit diesem Typ stimmt etwas nicht.

Nachdem es am 13. März noch einmal zu einem Gespräch zwischen «Gloria» und der St. Galler Polizei gekommen war, wollte das zuständige Untersuchungsamt das Verfahren gegen Albert G. einstellen. Dies belegt eine Aktennotiz vom 19. Mai. «Verblüffenderweise am gleichen Tag», so G.s Verteidiger, ging ein Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich ein. Thema: versuchte sexuelle Nötigung. Wie dieser Bericht zustande kam, ist bis heute ungeklärt: Der rapportierende Feldweibel legte nicht offen, woher er seine Informationen hatte und wie er zu einer Telefonnummer und einer Adresse von «Gloria» gekommen war. Beides war in den offiziellen Akten nicht enthalten.

«Auffälliger Gesinnungswandel»

«Gloria» wurde noch einmal befragt – von der Kantonspolizei Zürich, im Auftrag der St. Galler Kollegen. Was die Prostituierte plötzlich schilderte und später in den Einvernahmen durch den Untersuchungsrichter im Wesentlichen bestätigte, klang nun ganz anders: Sie war scheinbar «ohne Vorwarnung» angegriffen und mehrfach in den Schwitzkasten genommen worden. Sie sei gewürgt worden, habe eine Zerrung am Hals und eine angeknackste Rippe erlitten. Sie habe keine Luft mehr bekommen, ihre Augen seien beinahe herausgequollen, sie habe Todesangst verspürt. Nur in einem Punkt blieb sie standhaft: Albert. G habe kein sexuelles Interesse gehabt. Da war «tote Hose».

G.s Verteidiger spricht von einem «höchst auffälligen Gesinnungswandel». Die Frau habe plötzlich ein «Schreckensszenario ganz anderen Ausmasses» geschildert. Für den Verteidiger gibt es dafür auch eine Erklärung, wie er vor dem St. Galler Kantonsgericht ausführte: «Gloria» habe ein Hintergrundwissen gehabt, das über das Wissen der polizeilichen Computerinformationssysteme hinausging. Einem Einvernahmeprotokoll fügte sie handschriftlich hinzu: «Herr G. ist gefährlich und sollte weggesperrt werden. Da er unverbesserlich ist, sollte er keinen Freigang bekommen.» Für das fragwürdig anmutende Aussageverhalten von «Gloria» hatte Untersuchungsrichter Bächle eine andere Erklärung: «Die Ausgangslage für eine Aussage änderte sich (. . .), als feststand, dass es sich beim Angeschuldigten um einen vorbestraften Sexualstraftäter handelte.»

Tipps aus der Pöschwies?

Doch woher hatte «Gloria» ihre intimen Kenntnisse über Albert G.? Die Frau hatte im Frühling 2006 Kontakt zu einem Gefängnisaufseher in der Pöschwies, wo Albert G. einsass. Aus der Gefängniszelle des Verwahrten verschwanden damals Dokumente, insbesondere auch Akten aus früheren Gerichtsverfahren gegen den sechsfachen Vergewaltiger. Der Diebstahlverdacht richtete sich gegen den Gefängnisaufseher. Die Anklagekammer des Obergerichts hielt den Vorwurf des Aktendiebstahls für so stichhaltig, dass sie weitere Abklärungen anordnete.

Doch dann folgte ein zweiter Beschluss der Kammer: Dem Gefängnisaufseher könne mangels Beweisen ein strafbares Verhalten wohl nicht vorgeworfen werden. Als die Anklagekammer den zweiten Beschluss fasste, war das Arbeitsverhältnis mit dem Gefängnisaufseher bereits aufgelöst. Der Mann verlegte seinen Wohnsitz ins Ausland. Die Pöschwies-interne Untersuchung veranlasste den Direktor immerhin, dem Verteidiger schriftlich zu bestätigen: «Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass die Indiskretionen ein untolerierbares Ausmass angenommen haben.»

Vorstrafen als Beweis

Untersuchungsrichter Bächle führte die Strafuntersuchung fort – nach dem Bericht aus Zürich insbesondere wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und versuchten Vergewaltigung. Dass «Gloria» sexuelle Absichten von G. immer bestritten hatte, irritierte ihn nicht. Die Frau übersehe einfach, dass es Albert G. «nicht um Sex oder Gewalt, sondern um Sex und Gewalt ging». Bächle anerkennt zwar, dass an der ärztlich festgestellten Impotenz des schwerkranken Mannes «nicht zu zweifeln» ist. Daraus zog er dann den Schluss: Albert G. hat es «nicht am Wollen, sondern lediglich am Können gefehlt». Stärkstes Indiz, dass Albert G. «Gloria» zweifellos vergewaltigen wollte, war für den Untersuchungsrichter aber der Umstand, dass G. in den Jahren 1982 bis 1990 sechs Prostituierte und Taxichauffeusen vergewaltigt oder dies mindestens versucht hatte.

Doch sowohl das Kreisgericht Toggenburg im Oktober 2009 wie auch das Kantonsgericht St. Gallen im Januar 2011 haben Albert G. vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung der Prostituierten «Gloria» freigesprochen. Während das Kantonsgericht dies nicht näher begründete, hielt das Kreisgericht fest, die Aussagen von «Gloria» seien «nach den Gesetzen der Vernunft» glaubwürdig – insbesondere auch ihre Angaben, dass es Albert G. «nicht um Sex gegangen» sei. Laut Gericht ist es der Frau «durchaus zuzutrauen, dass sie sachgerecht einzuschätzen vermag, was der Angeschuldigte im betreffenden Zeitpunkt von ihr forderte». Albert G. habe nie Forderungen sexuellen Inhalts gestellt.

Mehrfach im Schwitzkasten

Was sich am 18. Februar 2006 in der Ostschweiz zutrug, führte dennoch zu einer Verurteilung. G. hatte am Nachmittag bei einer Begleitagentur in Zürich eine Frau zum Bahnhof Wil bestellt. Als «Gloria» dort eintraf, fuhren die beiden in ihrem Wagen Richtung Gähwil. Umstritten ist, ob ein Restaurant besucht oder das Ferienhaus eines Bekannten von G. angesteuert werden sollte. Als man beides nicht fand und sich etwas verloren in einem bewaldeten Gebiet aufhielt, entschloss sich die Frau – nach Rücksprache mit der Telefonistin der Begleitagentur – zur Umkehr. Der Telefonistin sagte «Gloria» noch: «Ja, ich mache das, sofern das möglich ist.»

In diesem Moment packte Albert G. die Frau und nahm sie in den Schwitzkasten. «Von jetzt an machst du alles, was ich sage», soll er gerufen haben. Insgesamt dreimal soll er sie auf diese Weise gewürgt haben. Die Frau sagte später, die ganze Angelegenheit habe zweieinhalb Stunden gedauert. Gemäss Gerichtsurteil kann von einer Dauer von höchstens zwanzig bis dreissig Minuten ausgegangen werden.

Damit G. nicht mit ihrem BMW wegfahren konnte, warf «Gloria» den Zündschlüssel in den Wald. Gemäss ihren eigenen Aussagen versuchte sie in der Folge, gute Stimmung zu machen: Sie habe bei ihm rumgefummelt, ihn küssen und sich ausziehen wollen. Auf die sexuellen Avancen habe er aber nicht angesprochen. Sie seien ihm peinlich oder unangenehm gewesen. Schliesslich habe sie ihn beschwichtigen und überreden können, mit ihr wieder nach Gähwil zurückzufahren.

Kopfvoran aus dem Auto

Bei einem Restaurant in Gähwil fuhr sie rasant auf den Parkplatz und stieg mit der Begründung aus, sie müsse dringend auf die Toilette. Auf dem Weg dorthin schloss sie mit dem Zündschlüssel den Wagen ab. In diesem Moment fuhr ein Polizeiauto vorbei, das von der Telefonistin der Begleitagentur alarmiert worden war. Albert G. geriet in Panik. Da es ihm nicht gelang, die Autotür zu öffnen, schlug er die Seitenscheibe ein, kletterte kopfvoran aus dem Fahrzeug und versuchte, sich zu entfernen. Auf sein Verhalten später angesprochen, sagte er nur: «Wissen Sie: Strafvollzug, Urlaub, Polizei, Scheisse.»

Fazit des Gerichts: Die Attacke von G., während «Gloria» das Fahrzeug wenden wollte, und die Angstsituation, die er durch das Würgen und das Drohen schuf, verunmöglichte es der körperlich unterlegenen Frau «während rund zwanzig bis dreissig Minuten, ihre geplante örtliche Verschiebung durchzuführen». Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurde als Freiheitsberaubung beurteilt. Beide Gerichte hielten eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten für angemessen.

Quelle: tagesanzeiger.ch

Kim (39) aus Zürich, Hausfrau, vierfache Mutter, Prostituierte

Für das Wohl meiner Kinder, verkaufe ich Sex. Bordell statt Sozialamt – von Montag bis Donnerstag verdient Kim (39) ihr Geld als Prostituierte. Ab Freitag ist sie Hausfrau und Mutter.

Anstrengender Job: «Manchmal bin ich abends ausgelaugt.» (Sabine Wunderlin)

Anstrengender Job: «Manchmal bin ich abends ausgelaugt.» (Sabine Wunderlin)

Jede zehnte Sozialhilfebetrügerin in Zürich arbeitet auf dem Hausfrauenstrich, glaubt das Zürcher Sozialhilfedepartement. Besonders Schweizer Frauen verdienen so zusätzliches Geld für die Haushaltskasse. Im Internet oder mit Zeitungsinseraten werben sie um Männer – führen ein Doppelleben.

Auch Kim (39) vom Sex-Club Saphir im Zürcher Kreis 3. Sozialgeld hat die vierfache Mutter nie bezogen, sie sieht sich als Geschäftsfrau. Mit dem Inserat «Suchst Du eine Geliebte?» lockt sie Freier in die Filiale des Clubs, eine anonyme 3-Zimmer-Blockwohnung, die sie mit einer jungen Kollegin teilt.

Beide Frauen haben ihr Arbeitszimmer, dazwischen ein Aufenthaltsraum mit schwarzer Ledercouch und Bar. Dort redet Kim lange mit ihren Kunden, bevor es ins Schlafzimmer geht. Dort ist das Licht gedämpft, auf dem grossen Bett liegen orange Kissen. Neben dem Bett die Kondome und Cremetuben.

Ab Freitag ist sie Hausfrau

Ihre Freier sind Männer ab 50, ihr ältester Gast ist 84 Jahre alt. Viele kommen regelmässig. Seit zwei Jahren ist Kim zurück im Geschäft, von Montagmittag bis Donnerstagabend. Termin nach Vereinbarung.

Kim ist flexibel, denn offiziell pflegt sie eine alte Frau mit Diabetes. Donnerstag, 20 Uhr, ist aber Schluss mit bezahltem Sex und Kim wird zur Mutter und Hausfrau.

In den vier Tagen verdient sie gleich viel wie früher mit einem Vollzeitjob als Verkäuferin. «Meine zwölfjährige Tochter weiss noch nicht, wie ich mein Geld verdiene», sagt sie.

Der 15-jährigen Tochter und den beiden erwachsenen Kindern aus ihrer ersten Ehe hat sie es erzählt. Auch ihre Eltern wissen davon. «Sie akzeptieren meinen Entscheid, weil sie wissen, dass ich meinen Beruf gerne mache.»

Ehe kaputt, Einstieg in Sex-Salon

Die Vorzüge des Sexgeschäfts hat Kim vor 13 Jahren kennengelernt: Ihre Ehe zerbrach, alleinerziehend hatte sie Geldsorgen und begann bei einem Salon zu arbeiten. 10‘000 Franken verdiente sie im Monat, als Verkäuferin wars halb so viel.

Mit 37 stieg sie wieder ein und fand ihre Nische: Mit ihren Stammkunden baut sie eine persönliche Beziehung auf. «Manchmal bin ich Psychotherapeutin, manchmal Paarberaterin – manche Männer weinen sich auch bei mir aus.»

Für 200 Franken gibts 45 Minuten zärtlichen Sex. Perverse Rollenspiele lehnt sie ab. Oft sei das Gespräch für die Männer wichtig, die Zeit im Schlafzimmer nur kurz.

Verliebt in einen Freier

Vor zwei Jahren hat sich Kim in einen Kunden verliebt. «Der Sex mit ihm war gut, beim sechsten Treffen hat es gefunkt», erzählt sie.

Die Beziehung scheiterte nach vier Monaten – am Sex: «Ich bin ein Mensch, keine Maschine. Mein Job ist körperlich anstrengend, manchmal bin ich ausgelaugt und will abends nur kuscheln. Das konnte er nicht verstehen, er wollte mehr.»

Seither will Kim keine Beziehung mehr. «Ich bin finanziell unabhängig, habe regelmässig guten Sex und die Männer zeigen mir, dass ich eine attraktive Frau bin. In Beziehungen wird man nur verletzt – das brauche ich nicht mehr.»  

Quelle: Blick.ch

Porno-Dschungel lahm gelegt

So sah der Werbebanner im Internet aus. Nach dem KURIER-Bericht gingen die Juristen von RTL gegen den Betreiber vor. Jetzt ist die Homepage offline

So sah der Werbebanner im Internet aus. Nach dem KURIER-Bericht gingen die Juristen von RTL gegen den Betreiber vor. Jetzt ist die Homepage offline

Berlin/Amsterdam – Das war’s, die Stripperinnen können sich wieder anziehen. Am Donnerstag sorgte die Porno-Homepage „Ich bin ein Star, ich zieh mich aus“ für Furore. Sie war im Stil des Dschungelcamps aufgezogen, mit einem grünen Banner und dem typischen Stern.

Aber das passte dem Sender RTL so ganz und gar nicht in den Kram. „Eine klare Markenrechtsverletzung“, kommentierte Sprecherin Anke Eickmeyer – und schickte die RTL-Juristen in die Spur.

Die wurden schnell tätig und sorgten dafür, dass der niederländische Betreiber die Seite aus dem Internet genommen hat. Ob es eine Schadensersatzforderung von RTL gibt, ist noch nicht bekannt.

Quelle: berlinonline.de

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