Archiv für Dezember 2010
Villingen-Schwenningen: Urteil im Rotlicht-Prozess
55-Jährige muss sich vor Gericht verantworten weil sie Frauen zur Prostitution gezwungen hat.
Mit einem Vergleich zu Gunsten einer ehemaligen Prostituierten als Schadenswiedergutmachung endete die Strafverhandlung gegen eine Angeklagte aus dem Rotlichtmilieu. Die musste sich gestern vor dem Amtsgericht wegen Beihilfe zur Zuhälterei und Menschenhandel in mehreren Fällen verantworten.
Da es sich bei der Angeklagten um die Mutter eines Zuhälters der Vereinigung „United Tribune“ handelte und weil die ehemalige Prostituierte als Nebenklägerin auftrat, fand die Verhandlung unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Polizeipräsenz statt.
Angeklagt war eine 55-Jährige, aus Rumänien stammende Frau. Sie habe, so der Strafbefehl, als Eigentümerin eines Gebäudes in Villingen, in dem das Bordell „Laufhaus“ betrieben wurde, Kenntnis davon gehabt, dass dort Frauen unter unwürdigen Bedingungen und unter Anwendung brutalster Gewalt zur Prostitution gezwungen wurden.
Außerdem soll sie aktiv daran beteiligt gewesen sein, in Rumänien Frauen anzuwerben, die in den Bordellen „Laufhaus“ in Villingen und „La Notte“ in Schwenningen erzwungen der Prostitution nachgehen sollten. Zwei der angeworbenen Frauen hatten, als sie ihre Tätigkeit aufnahmen, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Quelle: suedkurier.de
Bordell-Überfall: Teilerfolg für Verteidigung
Noch kein Urteil im Prozess gegen einen 31-Jährigen, der im Dezember 2009 eine Bordellbetreiberin in Bitburg überfallen und ihr 800 Euro geraubt haben soll. Vergeblich warteten die Prozessbeteiligten am Mittwoch am Landgericht Trier auf eine Zeugin, die erneut nicht auftauchte.
(neb) Mit dem Beschluss des Landgerichts Trier, den Prozess wegen schweren Raubs im Januar fortzusetzen, steht fest: Der 31-jährige Angeklagte, der bestreitet, vor gut einem Jahr eine Bordellbetreiberin in Bitburg im Treppenhaus mit Pfefferspray angegriffen und ihr die Handtasche mit 800 Euro entrissen zu haben, bleibt in HaftStatt die Beweisaufnahme zu schließen gibt das Gericht Rechtsanwalt Sven Collets Antrag statt, zuvor noch eine letzte Zeugin zu vernehmen. Doch die prostituierte war zum dritten mal nicht erschienen. Sie hatte am Tatabend ebenfalls in dem Bordell in Bitburg gearbeitet, soll allerdings kurz vor dem Überfall nach Trier aufgebrochen sein. Verteidiger Collet vermutet: Es sei nicht auszuschließen, dass die Prostituierte selbst etwas mit dem Überfall auf ihre Chefin zu tun habe.
Die Bordellbetreiberin hatte den Angreifer nicht erkannt, lediglich Indizien führten zum Angeklagten, dessen Freundin auch in dem Bordell arbeitete: So hatte der 31-Jährige zunächst gelogen und behauptet, zur Tatzeit nicht in Bitburg gewesen zu sein – die Verbindungsdaten seines Handys beweisen das Gegenteil. Handschuhe, die am Tatort gefunden wurden, trugen seine Fingerabdrücke.
Verdächtige Umstände, so ist sein Verteidiger überzeugt, gebe es auch bei der Prostituierten, die bislang nicht vor Gericht erschienen ist: Ihre Behauptung, am Tatabend nach Trier gefahren zu sein, um ihre Einnahmen zur Bank zu bringen, sei ebenso fragwürdig wie die Tatsache, dass sie bereits nach 40 Minuten wieder zurück in Bitburg war. Collet besteht deshalb auf die Vernehmung der Zeugin vor Gericht. Gleichzeitig regt er an, anhand der Handyverbindungsdaten zu prüfen, ob sich die Prostituierte nicht zur Tatzeit in Bitburg aufgehalten habe. Beidem folgt das Gericht. Die Prostituierte soll zum Termin im Januar notfalls von der Polizei vorgeführt werden – für Collet ein Teilerfolg.
Quelle: volksfreund.de
Prostituierte prügelten sich in Passau um Kunden
Skandälchen im Passauer „Sperrbezirk”: Wegen zwei prügelnden Prostituierten musste am Mittwochmorgen die Polizei anrücken!
Die Polizei beschreibt in ihrer Meldung die beiden Prostituierten ganz dezent als „zwei Bedienungen”. Das war passiert: Am Mittwoch gegen 7.30 Uhr gerieten eine 38-Jährige und eine 39-Jährige in einem „Etablissement” in Passau-Neustift aneinander. Der Streit um einen Kunden endete für die Jüngere mit einer Verletzung an der Unterlippe. Die 39-Jährige wird wegen Körperverletzung angezeigt.
Quelle: wochenblatt.de
Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) kündigt Gesetzentwurf für Anfang 2000 an
Bundesfrauenministerin Christine Bergmann (SPD) will Prostitution als Beruf weitgehend anerkennen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im kommenden Jahr in den Bundestag eingebracht werden, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag. Die Ministerin hatte zuvor in einem Gespräch mit der in Potsdam erscheinenden Tageszeitung “Märkische Allgemeine” ein Gesetz angekündigt, “wonach Prostitution nicht mehr als sittenwidriges Gewerbe gilt”. Zudem sollten Prostituierte die ihnen derzeit verwehrte Möglichkeit sozialer Absicherung erhalten.
Die Initiative löste ein geteiltes Echo aus: Die Grünen begrüßten den “Vorstoß zur Entdiskriminierung der Prostitution”.
Die “Doppelmoral” müsse beendet und “unsinnige strafrechtliche Bestimmungen” müssten aufgehoben werden, teilte die Bundestagsfraktion mit. SPD und Grüne hatten sich bereits 1997 als Opposition im Bundestag für ein entsprechendes Gesetz stark gemacht. Die CDU wollte sich am Freitag nicht zu den Plänen äußern. “Wir warten erst die Einzelheiten ab”, hieß es aus der Unionsfraktion.
Positiv reagierten Prostituierten-Verbände. Eine Mitarbeiterin der ältesten deutschen Hurenorganisation “Hydra” in Berlin bezeichnete die Pläne als ersten Schritt, dem jedoch die völlige Legalisierung der Prostitution folgen müsste. Auch der Nürnberger Selbsthilfegruppe “Kassandra” gingen die Äußerungen der SPD-Politikerin nicht weit genug. Die geplante Aufhebung der Sittenwidrigkeit sei zwar der “Dreh- und Angelpunkt”, jedoch fehlten in dem Vorschlag die Abschaffung der Zwangsuntersuchungen und des Werbeverbots, sagte eine Sprecherin.
Ein “verheerendes Signal an junge Frauen” nannte der Staatssekretär im bayrischen Sozialministerium, Joachim Herrmann (CSU), die geplante berufliche Anerkennung der Prostituierten. Die Forderung der Bundesregierung zeige ein “marodes Werteverständnis”.
Laut Bergmann soll es auch möglich sein, “dass Prostituierte ihr Honorar vor Gericht einklagen können”. Darüber hinaus prüfe sie gegenwärtig, ob die Förderung der Prostitution in Zukunft straffrei bleiben könne: “Grundsätzlich wäre es zu begrüßen, wenn Prostituierte Arbeitsverträge schließen könnten.” Eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches dürfe allerdings nicht dazu führen, dass vor allem Zuhälter davon profitieren.
Quelle: tagesspiegel.de
Die Aufhebung der rechtlichen Diskriminierung von Prostituierten ist überfällig (Meinung)
Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht zur Prostitution ein einziger Satz: Man wolle eine gesetzliche Regelung schaffen, die die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessert. Familienministerin Christine Bergmann hat dies inzwischen etwas präzisiert und eine Gesetzesinitiative für Anfang kommenden Jahres in Aussicht gestellt. Die Zeit dafür ist reif, und die Akteurin hat das Zeug, für die betroffenen Frauen endlich die seit Jahren überfälligen Reformen durchzusetzen. Die ostdeutsche Ministerin steht im Ruf, gesellschaftlich tabuisierte Themen anzupacken und sich auch vor Zusammenstößen mit den etablierten Tugendwächtern nicht zu scheuen.
Deren Hauptwaffe ist ein auftrumpfend-deutscher Rechtsbegriff: die Sittenwidrigkeit. Sittenwidrig ist, was gegen “das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt”. So sah es schon das Reichsgericht, so tönt die Huren-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis heute. Mit der Folge, dass Prostituierte wie schon zu Kaisers Zeiten praktisch rechtlos sind und im Streitfalle gegenüber ihren Freiern über Gebühr benachteiligt. Verträge zwischen Freiern und Prostituierten gelten als sittenwidrig: Der Mann kann sein Geld zurückverlangen. Die Prostituierte ist machtlos dagegen, wenn ein Kunde sie übers Ohr haut und nicht zahlt.
Rund 400 000 Frauen arbeiten in Deutschland im horizontalen Gewerbe – in Bordellen, Clubs, auf der Straße und in privaten Wohnungen. Ihre sexuellen Dienste nehmen Tag für Tag mehr als eine Million Männer in Anspruch. Und die Umsätze dieses Erwerbszweiges schätzen Experten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr. Dennoch ist es einer Prostituierten verwehrt, Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu werden. Auch hat sie keinen arbeitsrechtlichen Schutz und keinen Zugang zu Leistungen des Arbeitsamtes. Eine Prostituierte, die aussteigen will, kann sich folglich auch nicht auf Kosten des Arbeitsamtes umschulen lassen. Steuern zahlen jedoch muss sie, wie jede andere erwerbstätige Bürgerin in diesem Lande auch.
Solche rechtlichen und sozialstaatlichen Diskriminierungen haben sich überlebt. Zum einen werden auf dem Hintergrund eines fragwürdigen Verständnisses von Sittenwidrigkeit exekutiert. Denn was in einer Gesellschaft als sittenwidrig gilt, ist keineswegs ewige Norm und absolutes Gebot. Tabugrenzen verschieben sich, gesellschaftliche Grauzonen ändern ihre Geografie – wie die Millionenschar der Freier belegt.
Auch leuchtet nicht ein, warum Prostituierte sich nicht bei den gesetzlichen Sozialkassen gegen die Wechselfälle des Lebens absichern können. Dies zu ändern, wäre für die Frauen würdiger und gleichzeitig sozialpolitisch sinnvoller. Wird eine Prostituierte krank, alt oder arbeitslos, gibt es für sie bislang nur einen Weg: den zum Sozialamt. Und dessen Etat finanzieren alle.
Quelle: tagesspiegel.de
Lebenslänglich für «Armbrust-Kannibale»
Dreifacher Mörder in aufsehenerregendem Fall in England verurteilt
Ein Doktorand in Kriminologie ist in England für den Mord an Prostituierten zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Er gestand grausame Taten, ohne Emotionen oder Reue zu zeigen. Ein Gutachten attestierte ihm volle Zurechnungsfähigkeit.
Er selber nannte sich «Armbrust-Kannibale». Die Medien schrieben vom «neuen Ripper» – in Anlehnung an «Jack the Ripper» und an den «Yorkshire Ripper», der vor dreissig Jahren über ein Dutzend Frauen umgebracht hatte. Tatsächlich war der Angeklagte, der am Dienstag in Leeds von einem Gericht für den Mord an drei Prostituierten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, fasziniert von Serienmördern. Als Doktorand in Kriminologie beschäftigte er sich ausgiebig mit dem Thema.
Der 40-jährige Mann hatte zugegeben, im Mai eine 36-jährige Frau mit einer Armbrust in den Kopf geschossen zu haben, als sie vor ihm fliehen wollte. Er wurde dabei von einer Überwachungskamera gefilmt. Zudem gestand er, zwei weitere Prostituierte, die monatelang im nordenglischen Bradford vermisst worden waren, getötet zu haben. Die Polizei untersucht noch, ob er für weitere Morde in Frage kommt.
Vor Gericht erzählte der Mann, ohne Reue oder Emotionen zu zeigen, er habe Körperteile seiner Opfer teilweise gekocht oder auch roh verspeist. Dies sei «Teil der Magie» gewesen. Seine Badewanne bezeichnete er als «Schlachthaus». Die Polizei hatte im Frühjahr in einer tagelangen Suche über achtzig Körperteile der einen Prostituierten in einem Fluss sowie Blutspuren in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Zudem wurden Sägen und Messer sowie Bilder und Videos sichergestellt, die das Gericht als verstörend bezeichnete.
Für kannibalisches Verhalten wurden allerdings keine Beweise gefunden. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass sich der 40-jährige Mann damit wichtigmachen wollte. Bereits bei seiner Verhaftung hatte er sich «Usama bin Ladin» genannt und mit einer «Vielzahl von Morden» geprahlt. Ein psychologisches Gutachten attestierte ihm volle Zurechnungsfähigkeit. Der Richter erklärte am Dienstag in Leeds, die Umstände dieser Morde seien derart ungeheuerlich, dass für ihn keine Zweifel daran bestünden, dass der nun Verurteilte das Gefängnis nie mehr verlassen sollte.
Quelle: nzz.ch
Pornosite-Sperrung auch in der Schweiz?
Nur wer sich registriert, soll Pornofilme schauen können. Mit dieser Massnahme sollen Kinder geschützt werden.
Nun werden auch in der Schweiz erste Stimmen laut, die Ähnliches verlangen: «Wenn das Modell in Grossbritannien Erfolge zeigt, dann sollte es auch in der Schweiz eingeführt werden», sagt etwa Theophil Pfister (SVP). Barbara Schmid-Federer (CVP) findet: «Provider müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen für die von ihnen verbreiteten Inhalte.» Insgesamt gehe ihr die Forderung aber zu weit.
Was die Umsetzbarkeit betrifft, herrschen aber nicht nur in Grossbritannien Zweifel: «Wer soll denn das gesamte Angebot an pornografischen Seiten kontrollieren?», fragt sich etwa Nationalrat Pfister.
Quelle: 20min.ch
Hiermit bestätigt mein volljähriger Anwalt, dass ich volljährig bin
England wünscht sich Pornofilter, um die Kinder zu schützen. Aber Erwachsene dürfen auch dann, wenn der Wunsch durchkommt, weiter dem Porno frönen. Wenn sie sich an die Regeln halten
Kinderschutz ist ja immer wieder dafür gut, gleich mal Pornographie und Kinderpornographie in einen Topf zu werfen und alles dann zu einem etwas angebrannt riechenden Sündengulasch zu verkochen. Insofern wundert es nicht, dass man in Großbritannien gerne einmal die Provider dazu bringen möchte, das Internet zu zen… pardon, für Kinder geeigneter zu machen. Ein Kinderschutzgebiet soll das Internet werden, in dem sich auch der letzte 6-Jährige aufhalten darf, ohne über Gewalt oder Sex zu stolpern. Die große Nanny quasi wacht über den Nachwuchs, der zwar draußen vor der Tür sieht, wie sich Armut und Gewalt breitmachen, der aber wenigstens noch im kuschelig-behüteten Internet denkt, dass nicht nur morgens um sieben die Welt noch in Ordnung ist.
Mögen sich auch draußen die jugendlichen Arbeitslosen prügeln, wenigstens virtuell ist alles in kindgerechte Töne getaucht. Denjenigen, die sowieso in der Pornographie die Ausgeburt des Bösen sowie das Ende aller Zärtlichkeit und Liebe wittern, wenn sich Herren und Damen dem Geschlechtsverkehr in diversen Varianten hingeben und dies dann fingerfertigen Damen und Herren konsumiert wird, werden sich freuen. Aber damit die Erwachsenen auch weiterhin dem Laster frönen dürfen, ohne dass der Nachwuchs in seiner Entwicklung dadurch beeinträchtigt wird, dass er, wenn Papa und Mama ihn unbeaufsichtigt vor dem Rechner parken, auf Grund deren Ignoranz und Unfähigkeit, ein Filterprogramm zu installieren, konfigurieren und auf dem Laufenden zu halten, beim Suchen nach “Miley Cyrus, sexy” auf Pseudomileys beim Anal- oder Oralverkehr stößt. Um diese Möglichkeit des Pornographiekonsums auch weiterhin anbieten zu können, sollen Kunden der Provider um Freischaltung von pornographischen Seiten bitten bzw. diese anfordern können.
Das hat, wenn man es auf das reale Leben ummünzt, den Charme einer barbierosa Welt, durch die sich der Erwachsene bewegt, bis er dann gegen Vorlage eines entsprechenden Dokumentes die kindesgeeignete Welt verlässt und in das Erwachsenenbabylon eindringen darf.
Bedenkt man, dass zum Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages mit einem Provider der Kunde _volljährig_ sein muss bzw. die Eltern bei beschränkt geschäftsfähigen Menschen zustimmen müssen, so wird die ganze Absurdität dieser Idee offenbar. Der ohnehin volljährige Kunde muss also noch einmal bestätigen, dass er volljährig und daher doch bitteschön auch alt genug ist, um sich auch die Pornoseiten anzuschauen, die vom Provider sonst per default gesperrt werden.
Was das in Bezug auf ausländische Seiten heißen müsste, kann man sich lebhaft vorstellen: der britische Kunde darf halt erstmal nur auf britische Seiten zugreifen, die entsprechend auch kindergeeignet sind, bekommt dann aber netterweise, wenn er nochmals die Volljährigkeit nachweist, auch die Möglichkeit, sich alle Seiten anzuschauen, die für Kinder ungeeignet sind. Anders würde der Vorschlag, dass jemand, der anscheinend nicht in der Lage ist, seine Kinder selbst zu erziehen, seine Volljährigkeit beweist, damit der Internetzugang wieder so konfiguriert ist, dass seine Kinder über alles Mögliche stolpern können (weil er ja sich nicht darum kümmert), keinen Sinn ergeben.
Wenn der Erwachsene vorher schon in der Lage wäre, sich selbst um die virtuellen Schranken für Kinder zu kümmern, wäre diese doppelte Volljährigkeitserklärung ja völlig unnötig. Und umgekehrt wird sich für die Kinder, bei denen die Eltern schon jetzt wegschauen, auch nichts ändern, außer dass Papa und Mama einen Schrieb mehr an den Provider schicken müssen. Vielleicht ja von einem volljährigen Anwalt noch einmal ausdrücklich beglaubigt?
Das Ganze ist so, als würde jemand zu nachlässig sein, sein Auto abzuschließen, und den Schlüssel steckenlassen, so dass auch der neugierige Nachwuchs eine Spritztour machen kann. Entweder er denkt sowieso schon daran, das Auto zu sichern oder nicht, ob er noch einmal den Kundendienst anruft und sagt “Oh, ihr könnt mein Auto jetzt freischalten” ist egal. Zwar könnte man jetzt auf herstellereingebaute Kindersicherungen verweisen, aber die sind optional – und das können Internetfilter auch sein.
Niemand hindert Eltern daran, selbst Filterprogramme zu installieren oder aber da beim Provider anzufragen, die oft genug hilfreich zur Seite stehen. Aber dann hätte der Staat ja nicht die Möglichkeit, mal wieder unter dem Deckmantel des Jugendschutzes und Kinderschutzes seine eigenen perversen Gelüste zu verstecken: die nach mehr Kontrolle und nach einer Säuberung des Netzes auf Knopfdruck. Natürlich nur in Bezug auf Pornographie, sicher doch…
Quelle: heise.de
Unmoralisches Angebot an Polit-Chauffeur nach Unfall
Eine Prostituierte rammte einen Dienstwagen der Stadt Graz. Dann machte sie ein unmoralisches Angebot: Der Fahrer sollte die Anzeige gegen kostenlose Bordellbesuche fallen lassen.
Eine derart kuriose Geschichte bleibt im Grazer Rathaus nicht lange vertraulich: Einem Chauffeur von Spitzenbeamten und -politikern wurden kostenlose Bordellbesuche angeboten, sollte er nach einem Verkehrsunfall von einer Anzeige absehen und seine Versicherung täuschen. Natürlich weigerte sich der rechtschaffene Magistratsbedienstete.
Bei den anschließenden Erhebungen stellte sich heraus, dass der Inhaber des Unfallwagens überhaupt nicht versichert und offiziell als arbeitslos gemeldet war. “In Wahrheit hat er als Zuhälter in Graz sein Geld verdient”, weiß man heute im Magistrat. Allerdings ist der Mann mittlerweile ebenso untergetaucht wie jene Prostituierte, die Anfang Dezember in den städtischen Dienstwagen gekracht ist.
Ereignet hat sich der Auffahrunfall in der Kärntner Straße nahe einer Tankstelle. Der Politiker-Chauffeur (Name der Redaktion bekannt, Anm.) bog gerade nach rechts ab, als ein Auto rückwärts aus einer Parklücke hinausfuhr. Der Fahrer konnte auf der rutschigen Schneefahrbahn nicht mehr rechtzeitig bremsen: Die Autos, beide Marke BMW, kollidierten. Am Dienstwagen der Stadt ging das rechte Frontlicht kaputt. Am anderen Fahrzeug bekam die hintere Stoßstange einige Kratzer ab. Kurz: ein herkömmlicher Unfall mit Sachschaden. Ein Routinefall für die Polizei und die Versicherungen.
Liebesdienste angeboten
Doch die Unfalllenkerin, ihr Begleiter und eine weitere Frau, die im Wagen gesessen hatten, versuchten krampfhaft, den Magistratsfahrer davon abzuhalten, die Polizei zu rufen. Viel mehr bot der Inhaber des BMW dem Grazer kostenlose Liebesdienste bei seinen “Damen” an. Er müsse dafür bloß von einer Anzeige absehen und der Versicherung eine andere Geschichte auftischen. Der brave Chauffeur weigerte sich jedoch und rief die Polizei. Mittlerweile wird wegen Versicherungsbetrugs ermittelt. Auch das AMS prüft den Fall des Arbeitslosen.
Quelle: kleinezeitung.at
Spezialbrille: Person anschauen, Infos bekommen
Helsinki – Ein Team an der Aalto-Universität hat eine Spezialbrille entwickelt, mit dem User nur durch Hinschauen weitere Daten beispielsweise über attraktive Personen bekommt.
Möglich macht das die Kombination einer AR-Brille (Augmented Reality) mit einer Eye-Tracking-Lösung. Das System erkennt, worauf der Nutzer seinen Blick richtet und kann dann passende Informationen einblenden. Der Prototyp nutzt dazu zwar eine vorgegebene Datenbank. Auf die Dauer wollen die Forscher aber auch auf Google und soziale Medien setzen – was beispielsweise für eine Single-Suche interessant ist.
Info auf einen Blick
Der Grundgedanke bei Projekt UI-ART ist einfach: Wer sich für etwas interessiert, sieht hin. Die Eye-Tracking-Lösung beobachtet daher die Augenbewegungen des Trägers und wie lange er auf verschiedene Dinge im Blickfeld schaut. Das dient als Anhaltspunkt, worüber der Nutzer genauere Informationen will. Passende Daten werden dann via Netzwerk abgerufen und auf dem AR-Display eingespielt.
abei ist das System auch lernfähig. Denn ignoriert der User Einblendungen, ist das ein Zeichen, dass seine Blicke schlecht gedeutet wurden.
Auf diese Art könnte sich ein Wissenschaftler beispielsweise über aktuelle Arbeiten eines Kollegen informieren oder ein Single auf Partnersuche erfahren, ob eine attraktive Bekanntschaft denn flirtwillig wäre. Von letzterer Anwendung ist das System aber noch ein gutes Stück entfernt. Denn in bisherigen Tests haben die Forscher eine vorab angelegte Datenbank genutzt, mit der ihre Brille darin angelegte Personen und Objekte im den Räumlichkeiten der Universität erkennen und Informationen dazu liefern kann.
Funktionell erweiterbar
Gerade für Anwendungen wie eine Single-Suche wäre es freilich nötig, auch Unbekannte zu identifizieren und Informationen über die Person zu liefern. Die Forscher befassen sich bereits damit, wie das System entsprechend erweitert werden kann. Grundsätzlich ist es denkbar, Informationen direkt aus dem Internet zu beziehen, also beispielsweise mithilfe der Google-Suche oder im Fall von Personen auch aus sozialen Netzwerken. Zudem arbeitet das Team an einer sehr allgemeinen Objekterkennung. Ehe das System wirklich Marktreife erreicht, wir es also noch eine Weile dauern.
Quelle: Pressetext.com
























